Jahresabschlüsse
Gemäß §§ 88 und 88c der SächsGemO ist zum Schluss des Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen und vom Gemeinderat feststellen zu lassen.
Nach der Feststellung durch den Gemeinderat wird der Beschluss zum Jahresabschluss im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Amtsberg bekannt gegeben und der Jahresabschluss im Internet
folgend zur Verfügung gestellt.
Der Jahresabschluss enthält die Ergebnis- Finanz- und Vermögensrechnung. Außerdem ist ab dem Haushaltsjahr 2016 verpflichtend ein Rechenschaftsbericht und der Anhang beigefügt.